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Silvester-Feuerwerk in Zorneding

Ich bin dafür, das Silvester-Feuerwerk in Zorneding zeitlich einzuschränken.

Erfahrungsgemäß wird in unserem Ort vom Verkaufsstart am 29. Dezember bis zum 2. Januar, also fünf Tage lang geböllert, obwohl es nur vom Silvestertag 0 Uhr bis zum Neujahrstag 24 Uhr erlaubt ist. Für unsere beiden Hunde ist das die Hölle. Aber es gibt viele

Gründe für eine solche Einschränkung:

Tiere: Hunde- und Katzenbesitzer kennen das: Für Haustiere ist jeder Böller ein Schreckschuss, das tagelange Feuerwerk ist eine traumatisierende Quälerei für Haustiere. Aber auch Wildtiere werden in Angst und Schrecken versetzt und leiden unter den Folgen. Auch in Tierställen gibt es Panik und Verletzungen. Der Staat muss nach Artikel 20a Grundgesetz Natur und Umwelt und damit insbesondere auch Tiere schützen.

Schadstoffe: Feuerwerk belastet Umwelt und Gesund durch Schwermetalle sowie Dioxine und Furane. Für Autos und Heizungen gibt es strenge Lärm- und Schadstoff-Begrenzungen, nicht jedoch fürs Silvester-Feuerwerk - es wird nicht einmal gemessen, wie viel von den krebserregenden Stoffen emittiert wird.

Feinstaub: Das Abbrennen von Feuerwerk verursacht bundesweit jährlich über 2000 Tonnen Feinstaub. 75 Prozent davon werden in der Silvesternacht verursacht, wie eine Studie des Umweltbundesamtes zeigt. Feinstaub bleibt bei Inversionswetterlagen oft über viele Stunden in den Straßen, wird auch noch am darauffolgenden Tag deutlich wahrgenommen und führt vor allem bei kranken und älteren Personen zu Atemwegsbeschwerden.

Vermüllung der Straßen: Gemeindearbeiter müssen viel Zeit für das Aufsammeln und Entsorgen des Mülls aufwenden.

Unfälle mit Personen- und Sachschäden durch den unverantwortlichen Umgang mit Böllern und Raketen, z.B. ca. jährlich 8000 z.T. bleibende Gehörschäden, 500 Augenverletzungen pro Jahr.

Geld- und Ressourcenverbrauch: 180 Millionen Euro haben die Menschen in Deutschland 2022 für Silvester-Raketen, Knaller und Böller ausgegeben, heruntergerechnet auf Zorneding also mehr als 20.000€ allein in unserem Ort.

Zusammenfassung der Argumente gegen Feuerwerke. 

Die Feuerwerk-Branche fordert stattdessen Toleranz von Asthmatikern, Tinnitus-Geschädigten, kleinen Kindern, sensiblen Menschen, Wild-, Haus- und Nutztieren, die unter der Knallerei leiden, weil eine Minderheit sich vergnügen will.

Die Mehrheit der Deutschen ist für ein komplettes Verbot

Nch einer Umfrage von YouGov Anfang 2023 sind 61% der Befragten in Deutschland  für ein Verbot von Silvesterknallern im Innenstadtbereich. Nach einer weiteren repräsentativen Umfrage von YouGov (2760 Personen ab 18 Jahren) sind ebenfalls 61% der Befragten dafür, lautes und knallendes Feuerwerk durch Privatpersonen generell zu untersagen.

Lt. einer Umfrage von Statista aus 2022 befürworten 60% der Befragten  Verbotszonen für Feuerwerk und Böller in allen deutschen Großstädten. 

In der Schweiz befürworten mehr als zwei Drittel der Bevölkerung ein Verbot privater Knallerei.

Es gibt eine Reihe von Petitionen für Verbote und Beschränkungen

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sprach sich mehrheitlich für die „Prüfung eines gesetzgeberischen Handlungsbedarfes beim Umgang mit Feuerwerkskörpern“ aus. 

Online-Petition eines breiten Bündnisses, geführt von der Deutschen Umwelthilfe bekam 500.000 Unterschriften für eine Gesetzesänderung mit einem generellen Verbot der privaten Knallerei

Eine change.org-Onine-Petition bekam ebenfalls 500.000 Unterschriften

Die Petition der Gewerkschaft der Polizei.

Die Petition der Tierschutzorganisation PETA 

Roman Huber, der Leiter einer Hundeschule kämpft für ein Verbot privater Knallerei.

Unter dem Hashtag #boellerciao wird auf Social media für ein Böllerverbot geworben, In der Facebook-Gruppe "GEGEN privates Feuerwerk" kann man sich für das Verbot von Feuerwerkskörpern einsetzen.

konkrete Handlungsvorschläge

Allgemeinverfügung: Das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern könnte in Zorneding durch eine Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) auf die Zeit von 23 Uhr an Silvester bis 1:00 morgens am Neujahrstag begrenzt werden (Kategorie 2: Silvesterfeuerwerk). Eine solche zeitliche Beschränkung erscheint zumutbar, wäre wirksam und angemessen, und somit verhältnismäßig im juristischen Sinn. Der Schutz der Umwelt, der Tiere und der Bevölkerung vor Gesundheitsschädigungen und Lärmbelästigungen wiegt schwerer als die Einschränkungen für Feuerwerksfreunde. Beispiel: Köllner Allgemeinverfügung.

Plakataktion im Ort zur Aufklärung über Gefahren und gesetzliche Vorschriften (schönes Beispiel aus Salzburg). 

Verkaufsverzicht: Lokale Supermärkte könnten für einen freiwilligen Verkaufsverzicht motiviert werden.

Spendenfinanziertes Bürgerfeuerwerk. Gelungene Beispiele in Heitersheim und Ihringen zeigen vielfältigen Vorteile:

  • deutlich weniger Lärmemission durch die größere Steighöhe
  • geringeres Risiko von Unfällen oder Sachschäden
  • geringere Feinstaubbelastung
  • Zeitliche Begrenzung der Belastung für Tiere auf wenige Minuten
  • Highlight für den Fremdenverkehr
  • kein Müll auf den Straßen

 

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