arbeitsunfähig sporteln?

Sport trotz Krankschreibung?

Foto von SteinzeitmenschenDarf ein Mukoviszidose-Patient Sport treiben, während er krankgeschrieben ist? Was passiert, wenn der Arbeitgeber davon erfährt, dass sein arbeitsunfähiger Mitarbeiter, z.B. längere Joggingläufe absolviert oder Skilanglauf betreibt?

Nach gängiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (siehe z.B. aktuell ArbG Stuttgart 9. Kammer, Urteil vom 22.03.2007 - 9 Ca 475/06) kommt es darauf an, wie die sportliche Betätigung sich auf den Heilungsprozess auswirkt. Denn ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte. Wenn ein mit dem Krankheitsbild vertrauter Arzt bestätigt, dass der Sport den Heilungserfolg nicht gefährdet (oder im Fall der Mukoviszidose sogar fördert), dann darf der Arbeitnehmer diesen Sport auch während der Krankschreibung ausüben.

In dem verhandelten Fall hatte ein Lagerist auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, bei dem er sich das Schulterblatt brach. Sein Arzt hatte keine Bedenken, dass er trotzdem an Marathonläufen teilnahm. Zwar bleibt ein gewisses Unbehagen, denn der Arbeitnehmer war bei Antritt des ersten Marathon-Laufs möglicherweise gar nicht (mehr) arbeitsunfähig und die Krankschreibung war eventuell zu lange ausgestellt. Der Arbeitgeber erfuhr von dem Sieg seines Mitarbeiters erst aus der Zeitung. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung war jedoch nach Ansicht des Gerichts unwirksam, weil dem Arbeitnehmer kein Verschulden vorgeworfen werden konnte. Anders hätte es ausgesehen, wenn er gegen ärztliche Anordnungen verstoßen hätte.

Stephan Kruip (Artikel zuerst erschienen in muko.info Ausgabe 1/2008)